Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen wird ab Januar 2025 ihre Dienstleistungen für Bürger digitalisieren. Dies umfasst eine Vielzahl neuer Online-Angebote, die insbesondere für Gelsenkirchener mit ausländischem Pass von Bedeutung sind. Bürger können künftig Leistungen wie Aufenthaltserlaubnisse für Ausbildung oder Beschäftigung sowie Familiennachzug und vorübergehenden Schutz online beantragen, wie Radio Emscher Lippe berichtete.
Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadt auf den wachsenden Bedarf an digitalen Services. Zu den bereits bestehenden Online-Angeboten gehören die Ummeldung und die Anforderung von Urkunden beim Standesamt. Ab 1. Januar 2025 werden zudem weitere Dienstleistungen, wie die Beantragung von Niederlassungserlaubnissen und Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen, bereitgestellt. Die digitale Übermittlung von Dokumenten wie Arbeitsverträgen und Lohnnachweisen wird ebenfalls ermöglicht, wie gelsenkirchen.de informierte.
Online-Services und Registrierung
Um die neuen Online-Services nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung über die Plattform BundID notwendig. Die Stadtverwaltung plant, das digitale Angebot schrittweise auszubauen, um den Bürgern einen komfortableren Zugang zu den Dienstleistungen zu ermöglichen.