GelsenkirchenKriminalität und Justiz

Bundespolizei stellt 19-Jährigen mit verfassungswidrigem Schwert am Gelsenkirchener Hauptbahnhof

Bundespolizei in NRW hat kürzlich einen 19-jährigen Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen aufgehalten, der ein Schwert mit einem verfassungswidrigen Kennzeichen führte. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände während der EURO 2024 im Hauptbahnhof verbietet.

Der Mann aus Groß-Bieberau trug das ca. 1,5m lange Schwert freiwillig bei sich, als die Bundespolizei ihn entdeckte. Das ungeschliffene Schwert wurde nach den Bestimmungen des Waffengesetzes als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Besorgniserregend war zudem, dass das Parierelement des Schwertes gewisse Ähnlichkeiten mit einem Hakenkreuz aufwies.

Auf Befragung durch die Einsatzkräfte gab der Mann an, sich der ähnlichen Symbole nicht bewusst gewesen zu sein. Er versicherte, dass er das Element umgestalten würde, sollte es ihm zurückgegeben werden. Die Bundespolizei belehrte den jungen Mann hinsichtlich des Schwertes und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein.

Im Zuge der Europameisterschaft 2024 gilt eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände jeder Art untersagt. Verstöße gegen diese Regelung können mit einem Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro geahndet werden. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft durch die konsequente Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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