GelsenkirchenPolitik

Auflösung: AfD-Bundesparteitag darf möglicherweise in Essener Grugahalle stattfinden

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der für das letzte Juni-Wochenende geplante AfD-Bundesparteitag möglicherweise doch in der Essener Grugahalle stattfinden darf. Dies geschah auf Antrag des AfD-Bundesverbands im Rahmen eines Eilverfahrens. Die Stadt Essen muss nun überlegen, ob sie sich dieser Entscheidung fügen wird oder eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einreichen wird.

Der Streit entstand, als die örtliche Politik einen Ratsbeschluss vom 29. Mai ergänzte, der den Mietvertrag für die Grugahalle zwischen der AfD und der städtischen Messegesellschaft betraf. In dem Beschluss forderte man von der AfD eine strafbewehrte Selbstverpflichtung zur Übernahme der Verantwortung für möglicherweise strafbare Äußerungen während des Parteitags. Die AfD weigerte sich jedoch, das Papier zu unterzeichnen, was letztlich zur Kündigung ihres Hallenvertrags führte.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde der Ratsbeschluss als rechtswidrig erklärt, was der AfD wieder den Weg zur Nutzung der Grugahalle ermöglicht, ohne eine Selbstverpflichtung abgeben zu müssen. Das Gericht wird die Gründe für seine Entscheidung in einer Pressemitteilung erläutern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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