GelsenkirchenKriminalität und Justiz

AfD triumphiert vor Gericht und setzt Bundesparteitag in Essen fort

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die AfD ihre geplante Bundesparteitagung am Ende von Juni in Essen in der städtischen Grugahalle abhalten darf. Die Stadt hatte zuvor den Vertrag mit der AfD aufgekündigt, aber das Gerichtsurteil hat festgestellt, dass die Partei das Recht hat, den Veranstaltungsort zu nutzen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Zukunft der Bundesparteitagung bleibt jedoch weiterhin unsicher, da das Landgericht Essen derzeit auch mit einem Zivilprozess zu diesem Thema befasst ist. Eine endgültige Entscheidung wird nach einer mündlichen Verhandlung am Montag erwartet.

Die AfD hat das Gerichtsurteil in einer Pressemitteilung positiv aufgenommen und als „verständlich und korrekt“ bezeichnet. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf das Prinzip der Gleichbehandlung, da die AfD nicht anders behandelt werden sollte als andere politische Parteien, die zuvor Konferenzen in der Grugahalle abgehalten haben.

Die Stadt hatte den Vertrag mit der AfD aufgrund der „Radikalisierung“ der Partei und der umstrittenen Äußerungen bestimmter Mitglieder beendet. Der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke hatte kontroverse Aussagen gemacht, die von der Stadt als potenziell strafbar angesehen wurden. Die Stadt forderte die AfD auf, solche Äußerungen zu vermeiden, was von der Partei abgelehnt wurde.

Das Gericht stellte fest, dass die Stadt die Nutzung der Grugahalle nur untersagen könne, wenn es starke Beweise für strafbare Handlungen gebe. In diesem Fall konnte das Gericht jedoch keine ausreichenden Beweise dafür finden, dass bei der geplanten Konferenz der AfD Gesetzesverstöße wahrscheinlich wären.

Trotzdem hatte die Essener AfD-Stadtratsfraktion Bedenken hinsichtlich des Entscheidungsverfahrens im Stadtrat geäußert, diese wurden jedoch vom Gericht abgewiesen. Die Begründung der Stadt für den Vertragsausbruch wurde von Kritikern als Versuch gesehen, die politische Präsenz der AfD in der Stadt zu unterdrücken.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat somit für Aufsehen gesorgt, aber die endgültige Zukunft der Bundesparteitagung bleibt vorerst ungewiss, bis das Landgericht Essen seine Entscheidung in dem laufenden Zivilprozess trifft.

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