Am 21. November 2024 ereignete sich in Straßbüsch, Kreis Euskirchen, ein Vorfall während einer Verkehrskontrolle, der einige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Eine 16-Jährige, die keinen Führerschein besitzt, saß am Steuer eines Fahrzeugs, als dieses unerwartet rückwärts in einen Streifenwagen der Polizei stieß. Glücklicherweise entstand bei der Kollision lediglich Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen.
Wie Kölner Stadt-Anzeiger berichtete, ergab die Auswertung des Videomaterials im Streifenwagen, dass die junge Fahrerin während der Kontrolle vom Fahrersitz auf den Beifahrersitz wechselte, was zu der nicht beabsichtigten Bewegung des Fahrzeugs führte. Der Vorfall wurde ordnungsgemäß dokumentiert, und die Polizei nahm eine Verkehrsunfallaufnahme vor, zu der auch eine Halteranzeige gehört.
Rechtslage beim Fahren ohne Führerschein
Die rechtlichen Folgen für das Fahren ohne Führerschein sind klar umrissen. Laut finanzfrage.net wird ein Strafverfahren eingeleitet, wenn die Polizei Kenntnis von der Fahrt ohne Fahrerlaubnis erlangt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Polizei selbst die Kontrolle vorgenommen hat oder ob ein Zeuge den Vorfall angezeigt hat. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Besonders interessant ist, dass auch der Halter des Fahrzeugs, in diesem Fall vermutlich der Vater der 16-Jährigen, zur Verantwortung gezogen werden kann. Ist der Halter die Person, auf die das Fahrzeug versichert ist, kann auch gegen diesen ein Verfahren eingeleitet werden. Bei Erstvergehen kann die Staatsanwaltschaft zudem erwägen, das Verfahren einzustellen; bei Jugendlichen unter 18 Jahren sind erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden wahrscheinlicher als Geld- oder Freiheitsstrafen. Ein Eintrag ins Führungszeugnis bleibt aus, wenn die Strafe unter 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe liegt.