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OVG Berlin-Brandenburg prüft Klimaschutzprogramm: Umwelthilfe fordert konkrete Maßnahmen

Klima-Klagen gegen Bundesregierung: Wird das Gericht für schärfere Klimaschutzmaßnahmen entscheiden?

Berlin (dpa) – Heute werden die Klimaschutzregelungen der Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in zwei Verfahren verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und drei andere Kläger fordern ein wirksames Klimaschutzprogramm, um die gesetzlich festgelegten Ziele tatsächlich zu erreichen.

In den Verfahren geht es einerseits um die Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren für die Jahre 2024 bis 2030. Zum anderen wird die Forderung erhoben, die Emissionen insgesamt bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Im vergangenen Jahr wurde eine Reduktion von rund 46 Prozent erreicht.

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Die Umwelthilfe argumentiert, dass das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreicht, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zu erreichen. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, betont die Notwendigkeit konkreter und umsetzbarer Maßnahmen, wie ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h innerorts.

Die Klage basiert auf dem aktuellen Klimaschutzgesetz, das die Ampel-Koalitionändern will. Es legt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Reduzierung der Emissionen fest. Falls diese Ziele verfehlt werden, wie zuletzt im Verkehr und im Gebäudesektor, müssen die zuständigen Ministerien laut Gesetz Sofortmaßnahmen ergreifen.

Im November 2023 hatte die Umwelthilfe bereits erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Die Revision läuft derzeit beim Bundesverwaltungsgericht.

Eine Reform des Klimaschutzgesetzes wurde Ende April vom Bundestag beschlossen, um die Klimaziele mehrjährig und sektorübergreifend in die Zukunft zu richten. Sollte die Regierung zwei aufeinander folgende Jahre hinter den Zielen für 2030 zurückbleiben, ist ein Nachsteuern erforderlich. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus, da es noch die Zustimmung des Bundesrates benötigt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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