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Klimaschutzurteil: Bundesregierung muss Schritte nachbessern

Die entscheidende Rolle des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in der Klimaschutzdebatte

Die Bundesregierung wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dazu aufgefordert, ihr Klimaschutzprogramm zu verschärfen, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Richter waren der Ansicht, dass das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Deutsche Umwelthilfe hatte zwei Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht, die nun stattgegeben wurden.

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen und somit die Wirkung des Urteils aufzuschieben. Sollte dies geschehen, würde das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung treffen. Die Umwelthilfe hatte bereits im November 2023 einen juristischen Sieg gegen die Klimapolitik der Bundesregierung errungen, als das OVG Berlin-Brandenburg feststellte, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einführen muss.

Die Klagen der DUH stützen sich auf die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2024 bis 2030. Das Gesetz sieht vor, dass die Emissionen bis 2030 insgesamt um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden müssen. Bis zum letzten Jahr wurde eine Minderung von etwa 46 Prozent erreicht.

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umfasst Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen und die Treibhausgasemissionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu senken.

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