EuskirchenKriminalität und Justiz

Internationales Strafgericht beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Diese Anträge erfolgten im Rahmen der Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Weitere Haftbefehle sollen laut dem Chefankläger gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija verhängt werden. Die Anträge lösten sowohl in Israel als auch in den USA heftige Kritik aus.

Den Hamas-Führern werden von der Anklage unter anderem Verbrechen wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter vorgeworfen. Die Terrororganisation wird aufgefordert, israelische Geiseln freizulassen und für ihre sichere Rückkehr zu ihren Familien zu sorgen. Der Chefankläger wies darauf hin, dass Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant für das Aushungern von Zivilisten als Kriegsführungsmethode sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich seien. Er betonte gleichzeitig das Recht Israels, seine Bevölkerung zu verteidigen, jedoch müsse auch das humanitäre Völkerrecht beachtet werden.

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Israel und die Hamas reagierten empört auf die Haftbefehlsanträge. Israels Außenminister und Präsident bezeichneten die Entscheidung als skandalös, während der israelische Oppositionsführer von einem moralischen Versagen sprach. Die Hamas hingegen sah die Anträge als Aufforderung zur Fortsetzung des genozidalen Kriegs seitens der israelischen Besatzung. Die USA äußerten sich ebenfalls kritisch und betonten, dass Israel und die Hamas nicht gleichgestellt werden dürften.

Es wird erwartet, dass sich Sinwar und Deif im Gazastreifen versteckt halten, während Hanija Berichten zufolge in Katar ein Luxusleben führt. Ob die beantragten Haftbefehle erlassen werden, entscheiden die Richter des IStGH. Die Bewegungsfreiheit der Gesuchten ist durch die Haftbefehle eingeschränkt, da Vertragsstaaten des Gerichts dazu verpflichtet sind, die Beschuldigten festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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