EuskirchenKriminalität und Justiz

Haftbefehle beantragt: Netanjahu und Hamas-Führer im Visier der Justiz

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den Hamas-Anführer im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Diese Anträge stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungen bezüglich mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Zusätzlich wurden Haftbefehle gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant, Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija beantragt. Die Anträge haben sowohl in Israel als auch bei der Hamas heftige Reaktionen ausgelöst.

Chefankläger Karim Khan wirft den Hamas-Führern Verbrechen wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er forderte die Hamas auf, israelische Geiseln freizulassen und deren sichere Rückkehr zu ihren Familien zu gewährleisten. Netanjahu und Galant werden beschuldigt, für das Aushungern von Zivilisten, willkürliche Tötungen und gezielte Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein. Trotz Israels Recht auf Verteidigung betonte Khan die Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

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Die Antragstellung löste scharfe Kritik seitens Israels aus, wo Außenminister Israel Katz die Entscheidung als „skandalös“ bezeichnete. Präsident Itzchak Herzog und Oppositionsführer Jair Lapid äußerten sich ebenfalls empört. Auch die Hamas reagierte kritisch auf die Haftbefehlsanträge und forderte eine Strafverfolgung aller israelischen Befehlshaber. Die USA bekräftigten ihre Unterstützung für Israel und verurteilten die Gleichstellung von israelischen Beamten mit Hamas-Terroristen.

Es wird nun entschieden, ob die beantragten Haftbefehle erlassen werden. Obwohl das Gericht selbst keine Haftbefehle vollstrecken kann, sind die Gesuchten durch die internationalen Verpflichtungen vieler Vertragsstaaten des IStGH eingeschränkt. Eine Bewegungsfreiheit in Ländern, die das Römische Statut unterzeichnet und ratifiziert haben, ist somit deutlich reduziert. Israel gehört zu den Staaten, die das Gericht nicht anerkennen, während die palästinensischen Gebiete Vertragsstaaten sind, die dem IStGH-Ermittlungen ermöglichen.

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