Euskirchen

Gehwege freihalten: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Anwohnern

Städte- und Gemeindebund unterstützt Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung

In einer positiven Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Möglichkeit für Anwohner begrüßt, gegen das Parken auf Gehwegen vorzugehen. Diese Urteil sorgt für Rechtssicherheit für verschiedene beteiligte Parteien, darunter Straßenbehörden, Ordnungsämter, Bewohner und Verkehrsteilnehmer, so der Verband.

Rechtssicherheit für Anwohner

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass unter spezifischen Umständen Anwohner die Straßenverkehrsbehörden auffordern können, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen. Dabei ist entscheidend, dass die Nutzung des Gehwegs vor dem eigenen Haus erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist somit räumlich begrenzt.

Neuer Rechtsrahmen gefordert

Der DStGB drängt auf einen neuen Rechtsrahmen für Kommunen, um die Nutzung des öffentlichen Raums besser zu regeln. Es wird betont, dass zwar Parkplätze für Autofahrer wichtig sind, aber auch Alternativen wie Radfahrer, Fußgänger und der Nahverkehr gefördert werden müssen. Eine Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes könnte den Kommunen mehr Spielraum bieten, so der Verband.

Rechtliche Hintergrund aus Bremen

In Bremen hatten fünf Eigentümer gegen die Stadt geklagt, da das Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig seit Jahren ein Streitpunkt ist. Obwohl dies ohne Genehmigung untersagt ist, wird es in vielen deutschen Städten geduldet. Das Bremer Verwaltungsgericht hatte bereits 2021 festgestellt, dass die Kläger eine Intervention der Straßenverkehrsbehörde verlangen können. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte dies 2022 in einem Urteil grundsätzlich.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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