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Der Völkerrechtswidrige Einsatz von Schulen und Krankenhäusern als militärische Stützpunkte: Was sagt das internationale Recht?

Ein Angriff auf eine Schule im Gazastreifen durch Israel hat viele Menschen weltweit aufgewühlt. Laut Israel haben sich dort Kämpfer der Hamas versteckt. Doch was besagt das humanitäre Völkerrecht zu solchen Situationen?

Die Versteckung in zivilen Einrichtungen

Nach dem internationalen Völkerrecht ist es untersagt, Zivilpersonen als Schutzschilde zu missbrauchen oder zivile Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser zu nutzen, um von dort aus Angriffe zu starten. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen die Regeln des bewaffneten Konflikts dar und verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht.

Die Legitimität von Angriffen

Schulen und Krankenhäuser sollten nach dem humanitären Völkerrecht geschützt werden. Allerdings können sie unter bestimmten Umständen zu legitimen militärischen Zielen werden, wenn sie aktiv zur Feindestätigkeit beitragen. Dies kann dazu führen, dass sie ihren Schutzstatus verlieren und ein Angriff gerechtfertigt sein könnte.

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Bei der Entscheidung, ob ein ziviles Ziel angegriffen werden darf, muss stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das bedeutet, dass der erwartete Schaden in einem angemessenen Verhältnis zum militärischen Ziel stehen muss. Der Schutz von Zivilisten und zivilen Objekten hat oberste Priorität.

Die Bewertung des UN-Menschenrechtsbüros

Laut dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte ist es besorgniserregend, dass einige Kriegsparteien die Tötung von Zivilisten als akzeptabel ansehen. Das grundlegende Prinzip der Achtung vor humanen Werten scheint in solchen Konfliktsituationen verloren zu gehen, was eine humanitäre Katastrophe darstellt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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