Euskirchen

24-Jähriger in Bremen wegen Mordes an Schwester zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 24-jähriger Mann wurde am Mittwoch vom Landgericht Bremen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er seine Schwester erstochen hatte. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Sie betonte, dass der Begriff „Ehrenmord“ unpassend sei, da er ein ehrenhaftes Motiv suggeriere, und schlug stattdessen den Begriff „Kontrollmord“ vor. Das Gericht stellte keine besondere Schwere der Schuld fest, obwohl der Mord im Dezember 2023 in Bremen verübt wurde und das Opfer 23 Jahre alt war.

Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert und eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, während die Staatsanwältin eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt hatte. Laut der Richterin glaubte der Angeklagte, er müsse seine Schwester töten, um seine Ehre und die Familienehre wiederherzustellen. Es handelte sich dabei um einen sogenannten Femizid, da das Opfer getötet wurde, weil sie eine Frau war.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Problematik von Ehrenmorden und Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft. Es zeigt die schwerwiegenden Konsequenzen, die entstehen, wenn traditionelle Rollenbilder und Wertvorstellungen mit Gewalt durchgesetzt werden. Dieses Urteil sendet ein starkes Signal aus, dass Taten wie diese nicht toleriert werden und entsprechend geahndet werden. Die Verurteilung des 24-Jährigen soll auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Geschlechtergleichstellung und den Respekt vor dem Leben jedes Individuums zu stärken.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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