![EuGH-Entscheidung: Doppelpass und Nationalitäten – Dürfen Deutsche zwei Staatsbürgerschaften haben?](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/04/children-5606239_960_720-jpg-webp.webp)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wird am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber entscheiden, ob der Entzug der Staatsbürgerschaft nach der Annahme einer zweiten Nationalität außerhalb der Europäischen Union mit dem EU-Recht vereinbar ist. In diesem Zusammenhang muss das Gericht über die Fälle von fünf Personen entscheiden, die in den 70er bis 90er Jahren aus der Türkei nach Deutschland eingewandert sind. Diese Menschen hatten später die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, kehrten aber zur türkischen Staatsangehörigkeit zurück. Die Behörden argumentierten, dass sie dadurch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hätten, woraufhin die Betroffenen vor Gericht zogen.
Bislang war die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nur in bestimmten Fällen möglich. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, das Ende Juni in Kraft tritt, wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Die Frage, ob Personen, die nach Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen bekommen, vermutlich basierend auf der wiedererlangten türkischen Staatsbürgerschaft, mit dem EU-Recht in Einklang steht, wird durch das EuGH-Urteil Klarheit bringen. Dieser wegweisende Rechtsfall wirft wichtige Fragen zur Vereinbarkeit nationaler Gesetze mit den Grundsätzen der Europäischen Union auf, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Staatsangehörigkeit im europäischen Kontext.
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