Am Samstagabend, den 8. März 2025, wurden die Polizisten in Gelsenkirchen-Rotthausen zu einem Vereinsheim gerufen, da mehrere Anrufer Schüsse hörten. Bei ihrem Eintreffen stellte sich heraus, dass es sich um eine private Feier handelte, bei der ein 45-jähriger Gast aus Essen aus Freude – aber stark alkoholisiert – mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen hatte.
Da der Schütze keinen „Kleinen Waffenschein“ besaß und auch keine Genehmigung für das Schießen außerhalb ausgewiesener Schießstände hatte, droht ihm nun ein strafrechtliches Verfahren. Die Waffe sowie die Munition wurden von der Polizei sichergestellt. Die Polizei Gelsenkirchen erinnert eindringlich daran, dass das Schießen mit jeglichen Waffen, besonders unter Menschenmengen, strikt verboten ist und als Straftat gilt.