Am Freitag, den 17. Januar 2025, um 11:50 Uhr, wurde am Bahnhof in Kleve ein 52-jähriger Deutscher von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Unterschlagung vorlag. Der Mann steht unter Druck: Er muss entweder eine Geldstrafe von 230 Euro zahlen oder eine Haftstrafe von 23 Tagen antreten.

Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er sofort verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in das Gefängnis Kleve eingeliefert, um seine Haftstrafe anzutreten. Ein klarer Fall von Recht und Ordnung am Klever Bahnhof – die Polizei bleibt wachsam!