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AfD-Politiker Hannes Gnauck: Immunität aufgehoben – Disziplinarverfahren droht

Enthüllt: Hintergründe der Immunitätsaufhebung von AfD-Abgeordnetem Gnauck

Der Bundestag hat kürzlich die Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck aufgehoben, nachdem bereits zuvor die Immunität des AfD-Parlamentariers Petr Bystron entzogen wurde. Die Entscheidung erfolgte trotz des Widerstands der AfD und basierte auf einer Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Dies ermöglicht die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen Gnauck, der den Vorsitz der Jungen Alternative innehat, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz im April 2023 als rechtsextremistisch eingestuft wurde.

Die genauen Gründe für die Aufhebung der Immunität von Gnauck wurden zunächst nicht detailliert bekannt gegeben. Laut Informationen des ARD könnte eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr eine Rolle spielen. Kritik wurde an Gnaucks Position im parlamentarischen Verteidigungsausschuss geäußert, insbesondere nachdem der Militärische Abschirmdienst Gnauck als „Extremisten“ eingestuft hatte.

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Gnauck selbst, der zuvor Zeitsoldat bei der Bundeswehr war, gab an, bereits vor Wochen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angeboten zu haben, seine Immunität aufzuheben, um Vorwürfe auszuräumen. Zunächst wurde ihm mitgeteilt, dass dies nicht notwendig sei, doch nun wurde seine Immunität unmittelbar vor der EU-Wahl doch aufgehoben. Gnauck betonte, unschuldig zu sein und bezeichnete die Maßnahmen gegen ihn als demokratie- und rechtsstaatsschädigend. Er beabsichtigt, die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten.

Ein weiterer AfD-Abgeordneter, Petr Bystron, wird ebenfalls wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche untersucht. Daher wurde auch seine Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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