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AfD-Parteitag in Essen: Vertragszusatz nicht eingegangen

Im Streit um den geplanten AfD-Bundesparteitag in Essen hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Partei bisher nicht den geforderten Vertragszusatz abgegeben hat. Es handelt sich um eine „schriftliche strafbewehrte Selbstverpflichtung“, die als Bestandteil des geschlossenen Mietvertrages für die angemietete Grugahalle verlangt wurde. Darin sollte die AfD zusichern, während des Parteitags keine strafbaren Äußerungen zu tätigen. Bei Zuwiderhandlung drohte ein Strafgeld von 500.000 Euro.

Der AfD-Bundesvorstand lehnte die Forderung der Stadt Essen ab und wies den Antrag zurück. Der Stadtrat hatte bereits die Messegesellschaft angewiesen, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, sollte die Selbstverpflichtung nicht bis zum 4. Juni vorliegen. Die Stadtsprecherin gab an, dass sie nun die Kündigung erwartet, welche voraussichtlich noch am Mittwoch ausgesprochen wird.

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Die AfD reagierte auf die Entscheidung mit rechtlichen Schritten und drohte mit gerichtlichem Eilrechtsschutz. Die Partei argumentierte, dass ein gültiger Vertrag in einem Rechtsstaat nicht einseitig geändert werden könne. Gleichzeitig wurde eine Strafanzeige unter anderem gegen den Oberbürgermeister von Essen erstattet.

Der geplante AfD-Parteitag Ende Juni in Essen steht im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Gegen die Veranstaltung haben zahlreiche Organisationen Proteste und Gegendemonstrationen angekündigt. Die Polizei bereitet sich auf mögliche Auseinandersetzungen vor und rechnet mit einer großen Anzahl von Teilnehmern, die an den verschiedenen Versammlungen teilnehmen werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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