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Verkehrsberuhigte Bereiche im Ennepe-Ruhr-Kreis: Regeln und Bußgeld – Polizei informiert

Die Polizei Ennepe-Ruhr-Kreis informiert über verkehrsberuhigte Bereiche. In jeder Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises gibt es solche Bereiche, in denen besondere Verkehrsregeln gelten. Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrzeuge in diesen Bereichen nur mit Schrittgeschwindigkeit von maximal 7 km/h fahren dürfen. Zudem müssen Fußgängerinnen und Fußgänger geschützt und dürfen nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Sollte es erforderlich sein, muss der Fahrzeugverkehr warten. Fahrzeuge dürfen nur in gekennzeichneten Flächen parken, und Fußgängerverkehr hat das Recht, die gesamte Straßenbreite zu nutzen. Kinder können überall in diesen Bereichen spielen.

Die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit ist entscheidend, da Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. Überschreitungen von bis zu 10 km/h kosten 30,00 Euro, 11-15 km/h kosten 50,00 Euro und bis zu 20 km/h zu schnell kosten 70,00 Euro. Bei noch höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen sind 115,00 Euro Bußgeld und ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt die Folge. Die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmenden, die Regeln im Straßenverkehr und insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen zu respektieren. Gegenseitige Rücksichtnahme ist von großer Bedeutung, um die Sicherheit aller Straßennutzer zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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