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Musikindustrie klagt gegen KI-Start-ups: Songs aus Daten oder Diebstahl?

KI-Start-ups stehen vor Klage der Musikindustrie

Die Musikindustrie in den USA hat Klage gegen zwei aufstrebende Start-ups eingereicht, die Künstliche Intelligenz nutzen, um Musikstücke zu generieren. Der Verband RIAA beschuldigt die Unternehmen Suno und Udio, unlizenzierte Musik für ihre KI-Software verwendet zu haben. Die Forderungen belaufen sich auf bis zu 150.000 Dollar pro Verstoßfall, was aufgrund der Vielzahl an generierten Songs eine beträchtliche Summe darstellen könnte.

Der Streit um geistiges Eigentum

Um algorithmisch generierte Songs zu erstellen, müssen solche KI-Systeme zunächst mit umfangreichen Musikdaten trainiert werden. Die RIAA behauptet, dass Suno und Udio urheberrechtlich geschützte Musik von bekannten Künstlern für diesen Zweck genutzt haben. Laut der eingereichten Klage ähneln die von den Start-ups erzeugten Musikstücke in ihrer Struktur und Melodie den Originalsongs, was den Verdacht der Urheberrechtsverletzung erhärtet.

Udio verteidigt sich mit dem Argument, dass die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik durch die Fair-Use-Bestimmungen des Urheberrechts gedeckt sei. Die RIAA steht hingegen auf dem Standpunkt, dass eine solche Verwendung nicht zulässig ist. Suno-CEO Mikey Shulman betont, dass die Absicht der KI-Software darin besteht, neue Musik zu schaffen, anstatt existierende Titel zu recyceln.

Auswirkungen auf die Kreativindustrie

Der Konflikt zwischen KI-Start-ups und etablierten Medienunternehmen sowie Autoren ist nicht neu. Ähnliche Auseinandersetzungen gibt es auch in anderen Bereichen, in denen KI-Modelle unzulässig mit geschützten Texten trainiert wurden. Einige Medieninstitute wie die Financial Times oder Zeitungen des Medienmoguls Rupert Murdoch ermöglichen jedoch den Zugriff auf ihre Archive für KI-Entwickler, vorausgesetzt, dass angemessene Lizenzgebühren gezahlt werden.

Die Klage der Musikindustrie gegen die KI-Start-ups Suno und Udio wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen und ethischen Fragen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz und geistigem Eigentum. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall vor Gericht entwickeln wird und welche Auswirkungen er auf die Entwicklung von KI-Technologien in der Musikbranche haben wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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