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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht ausreichend: Richter urteilen

Klimaschutzprogramm in der Kritik: Welche Maßnahmen reichen nicht aus?

Die Bundesregierung wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dazu angehalten, ihr Klimaschutzprogramm zu verschärfen. Das Gericht urteilte, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte zwei Klagen eingereicht, die vom Gericht stattgegeben wurden. Das im vergangenen Oktober verabschiedete Programm erfüllt den gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig in seiner aktuellen Form.

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen und somit die Auswirkungen des Urteils aufzuschieben. In diesem Fall wäre das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Es ist nicht das erste Mal, dass die Umwelthilfe rechtliche Schritte gegen die Klimapolitik der Bundesregierung unternimmt und dabei Erfolge verbucht. Bereits im November 2023 wurde entschieden, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude einführen muss. Eine Revision dieses Urteils ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in Arbeit.

Die Klagen der Umwelthilfe beruhten auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für die verschiedenen Sektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2024 bis 2030. Das Gesetz sieht vor, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken, wobei bisher nur 46 Prozent erreicht wurden. Das Klimaschutzprogramm enthält Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft, die dazu beitragen sollen, diese Ziele zu erreichen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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