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Klimaschutz beim OVG: Druck auf Bundesregierung für effektive Ziele

Kann die Bundesregierung die Klimaziele erreichen?

Die Verhandlung über Klima-Klagen gegen die Bundesregierung wurde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingeleitet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und drei weitere Kläger fordern ein Klimaschutzprogramm, das sicherstellt, die gesetzlichen Ziele für den Klimaschutz zu erreichen. Dies beinhaltet die Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren von 2024 bis 2030 und das Ziel, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Bisher konnte lediglich eine Reduzierung von rund 46 Prozent verzeichnet werden.

Die Umwelthilfe kritisiert das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 als unzureichend, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Sie mahnt konkrete, rasch umsetzbare Maßnahmen an, darunter ein Tempolimit auf Autobahnen und anderen Straßen, um die Umweltziele zu erreichen. Ein erfolgreicher Vorstoß der Umwelthilfe führte bereits zu einem Sieg vor Gericht im November 2023, der die Bundesregierung zur Auflegung eines Sofortprogramms in den Sektoren Verkehr und Gebäude verpflichtete.

Infolge einer umstrittenen Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag, initiiert hauptsächlich durch die FDP in der Ampel-Koalition, wird die Einhaltung der Klimaziele zukünftig mehrjährig und sektorübergreifend kontrolliert. Sollte sich abzeichnen, dass die Regierung das Klimaziel für 2030 nicht erreicht, sieht das Gesetz Maßnahmen zur Nachsteuerung vor. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht jedoch noch aus und muss noch den Bundesrat passieren.

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