Ennepe-Ruhr-Kreis

Finanzplanung im Ennepe-Ruhr-Kreis bis 2027: Bezirksregierung würdigt Verfahren ohne Beanstandungen

Finanzplanung im Ennepe-Ruhr-Kreis: Was steckt hinter der Genehmigung des Kreishaushalts durch die Bezirksregierung?

Die Bezirksregierung hat den Kreishaushalt genehmigt, wie die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises bekannt gab. Die Arnsberger Aufsichtsbehörde lobte das Verfahren als beanstandungsfrei und betonte die ordnungsgemäße Beteiligung der kreisangehörigen Städte sowie die Berücksichtigung ihrer Argumente zum Etat.

Der Haushalt für das Jahr 2024 weist Erträge von 752 Millionen Euro und Aufwendungen von 768 Millionen Euro auf, was zu einem Defizit führt. Um dieses auszugleichen, greift der Ennepe-Ruhr-Kreis auf 16 Millionen Euro aus seiner Ausgleichsrücklage zurück. Es wurde auch eine globale Minderausgabe von 7 Millionen Euro geplant, wodurch es möglich war, die Kreisumlage von 42,2 Prozent auf 40,74 Prozent zu senken.

Die Bezirksregierung begrüßte das freiwillige Haushaltssicherungskonzept des Kreises. Landrat Olaf Schade betonte die positive Bewertung des Etats durch die Bezirksregierung und die Anerkennung der Finanzplanung bis 2027 ohne Beanstandungen. Es wurde zugesichert, dass Anstrengungen unternommen werden, um die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage so gering wie möglich zu halten.

Die Kreisumlage dient dazu, den nicht gedeckten Bedarf des Kreises auf die Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises umzulegen. Diese umfasst die Finanzierung von Leistungen wie Bevölkerungsschutz, Gesundheits- und Sozialdienste sowie die Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage basiert auf der Steuerkraft der Städte und den Schlüsselzuweisungen vom Land, wobei der Kreistag jährlich den Prozentsatz neu festsetzt.

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