Ennepe-Ruhr-KreisKriminalität und Justiz

Benjamin Netanjahu und Hamas-Anführer beantragte Haftbefehle: IStGH Chefankläger sorgt für Kontroverse

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Diese Anträge sind Teil der Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Weitere geplante Haftbefehle richten sich gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija.

Der Chefankläger wirft den Hamas-Führern Verbrechen wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und Folter vor. Er forderte die Terrororganisation auf, israelische Geiseln freizulassen und für deren sichere Rückkehr zu ihren Familien zu sorgen. Den Anklägern zufolge sind Netanjahu und Galant des Aushungerns von Zivilisten, willkürlichen Tötungen und gezielten Angriffen auf Zivilisten beschuldigt. Trotz des Rechts auf Verteidigung gegen Angriffe betonte der Chefankläger die Notwendigkeit, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.

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Israel und die Hamas reagierten empört auf die beantragten Haftbefehle. Israel kritisierte die Anträge als skandalös und einen Angriff auf die Opfer des Gaza-Krieges. Die Hamas bezeichnete die Entscheidung als „vergleichendes Opfer mit Henker“ und forderte eine Strafverfolgung aller israelischen Befehlshaber. Auch aus den USA kam starke Kritik am Vorgehen des Chefanklägers, mit vorgebrachter Unterstützung für Israel bei Bedrohungen gegen die Sicherheit des Landes.

Die Entscheidung über die Erteilung der Haftbefehle obliegt den Richtern der Vorverfahrenskammer des IStGH. Obwohl das Gericht keine Haftbefehle vollstrecken kann, könnte die Bewegungsfreiheit der Angeklagten erheblich eingeschränkt werden. Länder, die das Römische Statut des IStGH anerkennen, sind verpflichtet, Verdächtige festzunehmen und an das Gericht zu überstellen. Israel gehört zu den Staaten, die den Gerichtshof nicht anerkennen, aber die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat, was dem IStGH-Ankläger Ermittlungen ermöglicht.

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