Jugendlicher verurteilt wegen geplantem Anschlag auf Weihnachtsmarkt
Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde vom Kölner Landgericht zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt, weil er einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte sich seit Herbst 2023 radikalisiert hatte und einen islamistisch motivierten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen geplant hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zunächst angenommen, dass der Jugendliche einen Kleintransporter mit Gasflaschen zur Explosion bringen wollte, aber die geplante Tat hatte tatsächlich die Verwendung eines Lkw vorgesehen, um möglichst viele Besucher zu töten.
Entscheidung des Gerichts
Der Jugendliche hatte in einer Chatgruppe ein Video veröffentlicht, in dem er einen Anschlag auf „Ungläubige“ ankündigte, wobei das Erkennungszeichen des IS im Hintergrund zu sehen war. Trotz seines umfassenden Geständnisses im Prozess wurde der Angeklagte aufgrund des Jugendstrafrechts verurteilt. Das Gericht legte besonderen Wert darauf, dass der Jugendliche vollumfänglich geständig war, keine Vorstrafen hatte und aufgrund seines jungen Alters als besonders jung galt.
Bedeutung des Urteils
Die Verurteilung des Jugendlichen wegen der Planung eines Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt zeigt die zunehmende Radikalisierung und Bedrohung durch extremistische Ideologien bei jungen Menschen. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines verstärkten Engagements in der Prävention von Radikalisierung und der frühzeitigen Intervention, um solche gefährlichen Pläne zu vereiteln und die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Weiterentwicklungen seit Januar 2024
Seit Januar 2024 hat die deutsche Regierung verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Radikalisierung von Jugendlichen zu bekämpfen. Dies schließt Programme zur Deradikalisierung, Schulungen für Lehrkräfte und Sozialarbeiter sowie verstärkte Aufklärungskampagnen ein, um extremistische Ideologien einzudämmen und potenzielle Angriffe zu verhindern.