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Zollwarnung zum Black Friday: So vermeiden Sie böse Überraschungen!

Mit dem bevorstehenden Black Friday läutet das Hauptzollamt Duisburg die Hochsaison des Online-Shoppings ein! Viele Käufer müssen sich bewusst sein, dass beim Versand aus Nicht-EU-Ländern Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Bei Warenwerten bis 150 Euro werden 19 % bzw. 7 % Steuern für spezielle Produkte wie Lebensmittel erhoben. Private Geschenksendungen sind bis zu einem Wert von 45 Euro von diesen Abgaben befreit.

Allerdings könnte sich das vermeintliche Schnäppchen als teure Illusion herausstellen. Fälschungen oder nicht sicherheitszertifizierte Produkte können vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden. Zudem drohen den Käufern Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Wer sicherstellen möchte, dass die Weihnachtsgeschenke problemlos ankommen, sollte sich rechtzeitig auf der Zoll-Website informieren oder den Chatbot „TinA“ nutzen.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 16
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 89
Analysierte Forenbeiträge: 74

Quelle/Referenz
presseportal.de
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