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Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige gefordert: Union im Bundestag drängt auf schnelle gesetzliche Maßnahmen

Die Union im Bundestag hat in einem aktuellen Medienbericht die Forderung nach einem Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erhoben. Der Gesundheitsexperte Tino Sorge von der CDU betonte, dass Narkosemittel aus der Medizin nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen sollten. Er wies auf die erhebliche Gefahr psychischer Abhängigkeit hin, die im schlimmsten Fall zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden führen könne. Die Warnungen von Ärzten und der Polizei seien eindeutig, daher sei es dringend geboten, gesetzliche Regelungen zu erlassen, um den Missbrauch von Lachgas als Party-Droge und dessen Abgabe an Minderjährige zu unterbinden.

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), wurde vor über 200 Jahren erstmals für schmerzfreie Operationen eingesetzt. Obwohl heute meist andere Narkosemittel verwendet werden, steigt der Konsum von Lachgas insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Trotz dieser Entwicklung ist der Verkauf und Konsum von Lachgas in Deutschland bisher nicht verboten. Die niedersächsische Ärztekammer hat Lachgas nicht als Droge gemäß dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft.

In Gifhorn bei Wolfsburg sorgt ein Warenautomat, der neben Süßigkeiten und Einweg-E-Zigaretten auch Lachgasflaschen anbietet, für Proteste. Eltern und örtliche Behörden haben Maßnahmen gefordert, um den Verkauf solch gefährlicher Substanzen in der Nähe von Schulen und Kitas zu unterbinden. Ein Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll Aufmerksamkeit für die Problematik erzeugen und eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften einleiten.

Hausärzte schließen sich der Forderung nach strikteren Regulierungen an und plädieren dafür, den Verkauf von Lachgas strenger zu kontrollieren, wie es bereits in anderen europäischen Ländern praktiziert wird. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Lachgaskonsums müsse gewährleistet werden, so die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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