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Steuerliche Förderung für bezahlbaren Wohnraum: Wohngemeinnützigkeit kehrt zurück

Die Bundesregierung plant, steuerliche Anreize für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum einzuführen. Das Instrument der Wohngemeinnützigkeit soll sozialen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen ermöglichen, vergünstigten Wohnraum anzubieten und von umfassenden Steuererleichterungen zu profitieren. Dieser Schritt ist Teil des Jahressteuergesetzes, das vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Die vorgesehenen Steuererleichterungen setzen voraus, dass die angebotene Miete langfristig unter der marktüblichen liegt. Einkommensgrenzen sollen sicherstellen, dass etwa 60 Prozent der deutschen Haushalte von dieser Initiative profitieren können. Bundesbauministerin Klara Geywitz betont, dass die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere wichtige Säule für bezahlbaren Wohnraum darstelle.

Die Wohngemeinnützigkeit war im Jahr 1990 abgeschafft worden, doch durch die Vereinbarung von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag wird sie reaktiviert. Dieser Schritt wird als signifikanter Fortschritt für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland angesehen und soll dazu beitragen, die Wohnsituation für Mieterinnen und Mieter zu verbessern.

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