![Schwarzarbeit Kontrollen in Duisburger Landwirtschaft: Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung aufgedeckt](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-18215.png)
HZA-DU: Zollkontrollen in der Landwirtschaft stärken faire Arbeitsbedingungen
28. Juni 2024 – In einer gezielten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg wurden am 25. Juni 2024 Landwirtschaftsbetriebe in den Kreisen Wesel und Kleve überprüft. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der Verhinderung des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen, der Sicherstellung des Mindestlohns und der Bekämpfung illegaler Beschäftigung von Ausländern.
Die Kontrollen wurden von 18 Zöllnerinnen und Zöllnern der FKS Emmerich durchgeführt, die vier Betriebe ins Visier nahmen und dabei 24 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragten. Parallel dazu wurden Geschäftsunterlagen überprüft, wobei in allen überprüften Betrieben Verdachtsmomente aufkamen, dass nicht alle Angestellten den Mindestlohn erhielten. Diese Hinweise erfordern weitere detaillierte Untersuchungen.
Besonders besorgniserregend war der Fall eines illegal beschäftigten Arbeitnehmers ohne gültigen Aufenthaltstitel in einem der Betriebe. Sofort vor Ort wurde gegen die betreffende Person ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt eingeleitet, während die Ermittlungen noch weitergehen.
Die Zollkontrollen dienen nicht nur der Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen, sondern tragen auch maßgeblich zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft bei. Durch konsequente Überprüfungen können Verstöße gegen Arbeitsrecht und Sozialgesetzgebung frühzeitig aufgedeckt und geahndet werden, was letztendlich allen Beteiligten zugutekommt.
Für weitere Informationen und Rückfragen zu den Zollkontrollen stehen Ivan Cule vom Hauptzollamt Duisburg unter der Telefonnummer 0203 / 7134 – 348 oder per E-Mail unter presse.hza-duisburg@zoll.bund.de zur Verfügung.
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