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Recht gegen Altersdiskriminierung: Schritte für Angestellte und Bewerber

Die besten Strategien zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung.

Wer im Arbeitsleben aufgrund seines Alters diskriminiert wird, muss dies nicht einfach hinnehmen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters grundsätzlich verboten. Dennoch werden Bewerberinnen und Bewerber oder Beschäftigte häufig aufgrund ihres Alters benachteiligt. Betroffene, die Altersdiskriminierung erfahren haben, können verschiedene Maßnahmen ergreifen.

Im Falle von Diskriminierung im Bewerbungsprozess ist es ratsam, sich zunächst an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden. Dort erhalten Betroffene Unterstützung bei der rechtlichen Einordnung ihres Falls. Oftmals sind Stellenausschreibungen ein Ausgangspunkt für Diskriminierungsfälle, beispielsweise wenn explizit nach Bewerbern zwischen einem bestimmten Altersbereich gesucht wird. Solche Formulierungen wurden in der Vergangenheit als Indiz für Diskriminierung gewertet. Betroffene können daraufhin Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Gemäß dem AGG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, innerbetrieblich Personen oder Stellen zu benennen, die sich um die Gleichbehandlung von Mitarbeitern kümmern. Im Falle von kleineren Betrieben ohne Betriebsrat sollten sich Beschäftigte direkt an ihre Führungskraft oder eine vom Arbeitgeber ernannte Vertrauensperson wenden. Diese kann den Sachverhalt klären und je nach Situation Maßnahmen wie Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung in Erwägung ziehen.

Nicht alle Arbeitgeber unterstützen Opfer von Diskriminierung angemessen. In diesem Fall haben Beschäftigte auch ein Arbeitsverweigerungsrecht, das jedoch nur bei eindeutigen Beweisen für die Diskriminierung in Anspruch genommen werden sollte, um das Risiko einer Kündigung zu vermeiden. Eine weitere Option für Betroffene kann die Klage gegen den Arbeitgeber sein. Erfolgt die Klage, steht dem Kläger Schadenersatz zu. Es ist ratsam, sich hierbei von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede unterschiedliche Behandlung automatisch eine rechtswidrige Benachteiligung darstellt. Altersgrenzen können unter bestimmten Umständen gerechtfertigt und somit nicht diskriminierend sein. Ein Beispiel hierfür ist die Altershöchstgrenze von 42 Jahren beim Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei. Daher sollten Betroffene im Falle von Altersdiskriminierung sorgfältig prüfen, ob ihr Fall tatsächlich unter das Diskriminierungsverbot fällt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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