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Pro-palästinensische Demonstration in Duisburg verboten: Gericht bestätigt Entscheidung

Eine für diesen Samstag geplante pro-palästinensische Demonstration in Duisburg wurde vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf bestätigt, dass das Verbot der Duisburger Polizei gerechtfertigt sei. Das Gericht argumentierte, dass die Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährde. Die Anmelderin war Teil der mittlerweile verbotenen Organisation Palästina Solidarität Duisburg und hatte die Demonstration bereits vor dem Verbot des Vereins angemeldet und beworben.

Die Tatsache, dass die Veranstaltung trotz des Verbots weiterhin stattfinden sollte, deutete laut Gericht darauf hin, dass die verbotene Organisation immer noch hinter der Versammlung stand. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einzulegen. NRW-Innenminister Herbert Reul hatte bereits bei der Bekanntgabe des Vereinsverbots klargestellt, dass die für Samstag geplante Demonstration nicht genehmigt werden könne.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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