Duisburg

Länder fordern konkrete Modelle zur Asylverfahrensauslagerung

Frankfurt (dpa) – Die Diskussionen über die verstärkte Auslagerung von Asylverfahren in andere Länder haben in den letzten Wochen an Fahrt aufgenommen. Die Bundesländer haben sich zusammengeschlossen, um die Bundesregierung dazu aufzufordern, konkrete Modelle zur Durchführung solcher Verfahren außerhalb der Europäischen Union zu erarbeiten. Dieser Vorstoß wurde vor dem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossen.

Diese Entscheidung hat sowohl Befürworter als auch Kritiker auf den Plan gerufen. Die Union, die bereits seit Langem auf solche Regelungen drängt, betrachtet die Einigung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Ministerpräsidenten wie Stephan Weil aus Niedersachsen äußern jedoch Skepsis darüber, ob die Auslagerung von Asylverfahren die irreguläre Einwanderung tatsächlich wirksam reduzieren kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein ähnliches Abkommen zwischen Italien und Albanien als Orientierung für mögliche Modelle dienen könnte. Italien hat mit Albanien eine Vereinbarung getroffen, die es erlaubt, Asylverfahren für Bootsflüchtlinge in Albanien durchzuführen, anstatt sie nach Italien zu bringen. Die Länder fordern die Bundesregierung jetzt auf, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorgehens zu entwickeln und nötige Änderungen in der EU-Regulierung sowie im nationalen Asylrecht anzugehen.

Die Diskussion um die Auslagerung von Asylverfahren ist jedoch komplex. Der IMK-Vorsitzende Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen äußerte Skepsis, da solche Verfahren rechtlich sehr kompliziert sein könnten und viel Aufwand erfordern. Befürworter wie der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle schlagen vor, dass der Bund ein Pilotprojekt starten sollte, um eigene Erfahrungen zu sammeln und das Vorhaben voranzubringen.

Ein weiteres wichtiges Thema, das bei den Diskussionen der Länder angesprochen wurde, ist die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber. Es wurde vereinbart, dass die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat begrenzt wird. Diese Maßnahme soll unter anderem dazu dienen, Geldzahlungen an Schleuser oder Familien im Heimatland zu verhindern und den Anreiz für illegale Migration zu verringern.

Die Entscheidung der Bundesländer, einheitliche Regelungen bezüglich der Asylverfahren und der Bezahlkarte zu treffen, zeigt, dass sie sich ihrer Verantwortung stellen und Maßnahmen ergreifen, um die aktuelle Situation zu bewältigen. Weitere Gespräche mit Bundeskanzler Olaf Scholz sind geplant, um diese Vorhaben voranzutreiben und eine Einigung auf Bundesebene zu erzielen.

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