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Klimaschutz vor Gericht: Bundesregelungen auf dem Prüfstand in Berlin

Können Klimaziele eingehalten werden? Gericht verhandelt über Klagen gegen Bundesregierung

Heute wird vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg über die Klimaschutzregelungen der Bundesregierung verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie drei weitere Kläger fordern ein Klimaschutzprogramm, das die gesetzlich festgelegten Ziele beim Klimaschutz tatsächlich sicherstellt. Dies beinhaltet Vorgaben zur Minderung des Treibhausgasausstoßes für die Jahre 2024 bis 2030 sowie das Ziel, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Im Vorjahr wurde eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht.

Die Umwelthilfe argumentiert, dass das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreicht, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Sie betonen die Notwendigkeit konkreter, umsetzbarer und zumutbarer Maßnahmen, wie beispielsweise ein Tempolimit auf Autobahnen. Ein erfolgreicher Klageweg wurde bereits zuvor beschritten, als das OVG Berlin-Brandenburg die Bundesregierung dazu verpflichtete, ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude aufzulegen.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes, die Ende April vom Bundestag beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Einhaltung der Klimaziele zukunftsorientiert und sektorübergreifend zu kontrollieren. Sollte die Regierung zwei aufeinander folgende Jahre lang die Klimaziele für 2030 verfehlen, ist eine Nachsteuerung erforderlich. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus und muss noch den Bundesrat passieren. Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zu den aktuellen Klimaklagen gegen die Bundesregierung wird weitreichende Folgen haben und die weitere Ausrichtung des Klimaschutzes in Deutschland maßgeblich beeinflussen.

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