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Illegaler Aufenthalt aufgedeckt: Zollaktion gegen Schwarzarbeit in Duisburg und Umgebung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 08.06.2024 eine groß angelegte Prüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe im gesamten Bundesgebiet durch. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Überprüfung der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, dem Mindestlohn sowie der Aufdeckung illegaler Beschäftigungsverhältnisse. Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg wurden in 15 Objekten insgesamt sieben illegale Arbeitnehmer entdeckt, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten.

Besonders alarmierend war der Fall eines Restaurants, in dem vier Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeiteten. Neben ungenauen Angaben zur Arbeitszeit und Entlohnung stellte sich heraus, dass auch der Restaurantbesitzer in illegale Beschäftigungspraktiken verwickelt war. Gegen die Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet, während der Inhaber mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert ist.

Die durchgeführten Prüfungen werden nun durch umfangreiche Nachkontrollen ergänzt, bei denen die vor Ort erhobenen Daten mit den Unterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Dies könnte zu weiteren strafrechtlichen und ordnungswidrigen Verfahren führen. Der Zoll setzt einen besonderen Fokus auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie, Branchen, die verstärkt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) unterliegen.

Die Maßnahmen des Zolls tragen wesentlich zur Sicherung der Sozialsysteme und der staatlichen Einnahmen bei, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Durch gezielte Prüfungen und Ermittlungsverfahren werden Schwarzarbeitsfälle effektiv bekämpft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt das ganze Jahr über bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und illegale Beschäftigung aufzudecken.


OTS

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