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Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt: Manipulative Chats und Besitz von Kinderpornografie aossmitted_dpBochumer Landgericht verurteilt Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen zu Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie. Richter empfehlen professionelle Hilfe. Freigelassen aus Untersuchungshaft.

Die schockierenden Details im Fall des ehemaligen Vize-Bürgermeisters: Sexueller Missbrauch und Besitz von Kinderpornografie.

Der ehemalige Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, wurde vom Bochumer Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie dem Besitz von Kinder- und Jugendpornografie. Wolski legte während des Prozesses ein umfassendes Geständnis ab, um den betroffenen Opfern eine Aussage vor Gericht zu ersparen, obwohl einige jugendliche Mädchen dennoch im Prozess aussagten.

Der Vorsitzende Richter Nils Feldhaus bezeichnete die Chats, die während des Prozesses ans Licht kamen, als schockierend. Wolski wurde als manipulativ beschrieben, der die Jugendlichen unter Druck setzte. Einige Chats beinhalteten sogar Diskussionen darüber, dass sich die Mädchen zugunsten von Wolski prostituieren könnten, obwohl Wolski behauptete, dies seien keine realistischen Ideen gewesen.

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Obwohl die Richter knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft blieben, die drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte, erhielt Wolski keine Bewährungsstrafe. Trotz eines Täter-Opfer-Ausgleichs und seines Geständnisses wurde ihm dringend geraten, professionelle Hilfe für seine sexuelle Neigung zu suchen. Nach der Verkündung des Urteils wurde Wolski vorerst aus der Untersuchungshaft entlassen, da kein Grund mehr für Haft wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorlag.

Wolski hatte sein Amt als stellvertretender Bürgermeister von Lünen niedergelegt und war aus der SPD ausgetreten, um Schaden von der Partei abzuwenden, nachdem die Vorwürfe gegen ihn im Jahr 2023 bekannt wurden. Der Ex-Politiker wird den Rest seiner Haftstrafe nach Rechtskraft des Urteils antreten müssen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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