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Bundesregierung plant Steuerentlastung für mehr bezahlbaren Wohnraum – Zweifel bei Mietervertretern

Die Bundesregierung plant, durch eine Steuervergünstigung sozial orientierte Unternehmen dazu zu ermutigen, langfristig erschwinglichen Wohnraum anzubieten. Diese Maßnahme soll in Kombination mit dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für bezahlbaren Wohnraum in Deutschland darstellen. Die Wohngemeinnützigkeit, die bereits 1990 abgeschafft wurde, soll wiedereingeführt werden, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart.

Das Hauptziel ist es, Menschen mit Einkommen, das nicht ausreicht, um die in vielen Regionen üblichen Mieten zu zahlen, zu helfen. Die günstigen Wohnungen sollen vor allem an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen das Fünffache des Sozialhilfe-Regelsatzes nicht übersteigt. Für Alleinerziehende liegt die Grenze beim Sechsfachen des Sozialhilfesatzes. Diese Einkommensgrenze wird nur einmal beim Abschluss des Mietvertrags überprüft. Etwa 105.000 Mieterinnen und Mieter könnten von dieser Regelung profitieren, was bis zu 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland entspricht.

Sozial orientierte Unternehmen, Vereine und Stiftungen, die preiswerten Wohnraum bereitstellen, sollen von den Steuervergünstigungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Die Mieten müssen unter den Marktpreisen liegen, und die Wohnungen müssen langfristig erschwinglich bleiben. Das Finanzministerium schätzt, dass ungefähr 100 Unternehmen an diesem Programm teilnehmen könnten.

Die geplante Änderung würde es ermöglichen, bezahlbaren Wohnraum offiziell als „gemeinnützig“ einzustufen und damit Steuervorteile zu erhalten. Die Regierung plant auch, den Unternehmen mehr finanziellen Spielraum zu bieten, um Geld für Investitionen wie den Bau und die Sanierung von Wohnraum zu sparen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerbelastung könnten Unternehmen laut Schätzungen der Bundesregierung pro Wohnung und Jahr zwischen ein- und zweitausend Euro einsparen, was Unternehmen mit 300 Wohnungen jährliche Einsparungen in Höhe von etwa einer halben Million Euro ermöglichen würde.

Trotz der positiven Ansätze des Programms äußerten der Mieterbund und die Wohnungswirtschaft Bedenken. Der Mieterbund glaubt nicht daran, dass die Maßnahme tatsächlich zu dauerhaft bezahlbarem Wohnraum führt, während die Wohnungswirtschaft die Steuererleichterungen als sinnvolle Ergänzung im Kampf gegen den Wohnungsmangel betrachtet, jedoch ein breiter angelegtes Förderprogramm fordert. Die Wohnungswirtschaft mahnt angesichts des aktuellen Wohnungsmangels und der gestiegenen Baukosten zu dringend notwendigen Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus.

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