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AfD-Politiker Höcke verurteilt: Alle Verteidiger legen Rechtsmittel ein

Nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke vom Landgericht in Halle verurteilt wurde, haben alle drei Verteidiger des Politikers Rechtsmittel eingelegt. Ralf Hornemann, einer der Anwälte, erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass er auch Revision eingelegt habe. Die anderen Verteidiger, Ulrich Vosgerau und Philip Müller, hatten bereits in der vergangenen Woche angekündigt, Revision einzulegen.

Das Urteil gegen den 52-jährigen Thüringer AfD-Chef Höcke wurde zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verhängt, da er in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Höcke hatte die Anschuldigungen bis zuletzt bestritten. Durch das Einlegen von Rechtsmitteln wird das Urteil vorerst nicht rechtskräftig, und der Fall geht nun an den Bundesgerichtshof.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 10.000 Euro für Höcke gefordert. Es war zunächst unklar, ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Revision eingelegt hat. Das Urteil fiel am 14. Mai, und die Frist zur Einlegung einer Revision betrug eine Woche. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Gesetzesverletzungen, ohne neue Beweise zu erheben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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