Düsseldorf

Urteil des Landesarbeitsgerichts: Jobverlust wegen falscher Arbeitshose

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können mitunter kuriose Facetten aufweisen, wie im Fall eines Industrie-Arbeiters, dem aufgrund seiner Vorliebe für schwarze Hosen der Job gekündigt wurde. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass der Arbeitgeber durchaus das Tragen einer roten Arbeitshose vorschreiben kann. Im konkreten Fall hatte der Monteur mehrfach gegen Anweisungen und Abmahnungen verstoßen, indem er weiterhin in Schwarz zur Arbeit erschienen war, obwohl eine rote Hose Teil der Kleiderordnung war.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Farbe Rot aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Sicherheit gewählt wurde. Gerade in Produktionsbereichen mit Gabelstaplern sei eine leuchtende Farbe wie Rot als Signalfarbe sinnvoll, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Zudem unterstützt die einheitliche Arbeitskleidung das Corporate Identity des Unternehmens. Obwohl der Kläger jahrelang die rote Hose getragen hatte, war sein aktuelles ästhetisches Empfinden kein Grund für das Gericht, ihm Recht zu geben. Die Kündigungsschutzklage des Arbeiters wurde erneut abgewiesen, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

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Arbeitskleidung spielt in vielen Branchen eine wichtige Rolle und kann oft zu Streitigkeiten führen. Insbesondere im Einzelhandel wird oft über Arbeitskleidungsvorschriften gestritten, sei es zur Wahrung der Corporate Identity oder zur Unterscheidung der Mitarbeitenden von Kunden. Auch die Schutzfunktion von Arbeitskleidung ist ein häufiger Streitpunkt vor Gericht. Es bleibt abzuwarten, wie sich ähnliche Fälle in Zukunft entwickeln und welchen Stellenwert die Vorschriften zur Arbeitskleidung einnehmen werden.

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