Der Handelskonzern Tchibo plant eine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das im Januar 2025 eine Klage des Unternehmens gegen Aldi Süd abgewiesen hat. Tchibo hatte Aldi vorgeworfen, Kaffee der Eigenmarke Barissimo zu Preisen anzubieten, die unter den Herstellungskosten liegen. Dies, so die Argumentation von Tchibo, verstoße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und gefährde ihre Marktstellung. Das Gericht wies diese Unterlassungsklage jedoch als unbegründet zurück und sah keine Absicht seitens Aldi, den Wettbewerb zu gefährden oder andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen, berichtet Tagesspiegel.

In dem Urteil stellte das Landgericht fest, dass das Vorgehen von Aldi Süd „kaufmännisch vertretbar“ sei. Tchibo, der als Anbieter von Kaffee und anderen Produkten bekannt ist, plant nun, das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Berufung zu befassen. Das Unternehmen sieht mögliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung des Urteils, da die Entscheidung für Tchibo von grundsätzlicher Bedeutung sei, so an Freenet.

Hintergründe der Klage

Tchibo argumentierte, dass Aldi Süd seit Ende 2023 die Preise für den Kaffee der Eigenmarke Barissimo massiv gesenkt habe. Es handele sich dabei um ein gezieltes Preisdumping, das letztlich dazu führe, dass Tchibo im Wettbewerbsumfeld benachteiligt wird. Trotz dieser Vorwürfe stellte das Gericht fest, dass keine Gefahr für den Wettbewerb gegeben sei und dass die Preispolitik von Aldi nicht als Marktverdrängungsabsicht verstanden werden könne, ergänzt Stuttgarter Zeitung.

Mit dem Gang vor das Oberlandesgericht versucht Tchibo nun, erneut auf die rechtliche Situation Einfluss zu nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob das Berufungsgericht einen anderen Standpunkt einnimmt und ob in diesem Zusammenhang eine erneute Beweisaufnahme erforderlich sein wird. Das Oberlandesgericht ist für diese Verfahren zuständig, eine erneute Beweisaufnahme ist jedoch nicht zwingend, könnte aber entscheidend sein für die Entwicklung des Falles.