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NRW-Fluchtministerium: Abschiebungen von Gefährdern und Sicherheitsrelevanten Personen seit 2017

In Nordrhein-Westfalen wurden seit 2017 insgesamt 106 als Gefährder oder sicherheitsrelevante Personen abgeschoben, so das Landesflüchtlingsministerium. Zusätzlich haben fünf weitere Personen das Land freiwillig verlassen, während sie überwacht wurden. Diese Informationen wurden als Reaktion auf eine Anfrage der AfD von der Landesregierung veröffentlicht. Es wurde betont, dass die Einstufung als Gefährder nicht automatisch zu einer Abschiebung führt. Wenn Hindernisse festgestellt werden, ist eine Rückführung nicht möglich.

Die AfD wollte wissen, warum nur fünf der insgesamt 464 Personen, die im ersten Halbjahr 2023 als Gefährder oder sicherheitsrelevant eingestuft wurden, abgeschoben wurden. Laut NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul handelte es sich bei 311 dieser Personen um deutsche Staatsangehörige, während 18 Personen sich im Ausland befanden. Daher war eine Abschiebung bei einem Großteil dieser Personen nicht möglich.

Weitere Abschiebungen scheiterten oft aufgrund fehlender Reisedokumente oder anderer rechtlicher Hindernisse wie familiären Bindungen oder ausstehenden Ausreisepflichten. Es wurde jedoch betont, dass jede Rückführung von ausländischen Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Bereich ein wichtiger Beitrag zur Gefahrenabwehr darstellt. Dies zeigt, dass die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen ein zentrales Anliegen ist und Maßnahmen ergriffen werden, um potenzielle Bedrohungen zu minimieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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