Düsseldorf

Neue Entwicklungen am Sonderlandeplatz Leverkusen: Bescheid zur Einrichtungsänderung öffentlich ausgelegt

Der Sonderlandeplatz (SLP) Leverkusen ist derzeit Gegenstand einer Änderung bezüglich seiner Einrichtung und des Betriebs. Vom 27. Mai 2024 bis zum 10. Juni 2024 können interessierte Bürger den entsprechenden Bescheid bei der Stadtverwaltung Köln, genauer gesagt im Bauverwaltungsamt im Stadthaus am Willy-Brandt-Platz 2, einsehen. Die Zeiten für die Einsichtnahme sind montags und donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr, dienstags von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzlich sind die relevanten Unterlagen während dieser Zeit auch auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar.

Die luftrechtliche Genehmigung für den Sonderlandeplatz Leverkusen wurde erstmals am 13.10.1976 erteilt. Der Luftsportclub Bayer Leverkusen e. V., als Inhaber der Genehmigung, stellte am 19.10.2022 einen Antrag auf Verlegung des bereits genehmigten Ballonstartplatzes aus dem Jahr 1976 sowie die Einrichtung eines zusätzlichen Ballonstartplatzes auf dem Flugplatzgelände. Am 24.04.2024 wurde der entsprechende Bescheid erlassen, der die Änderungen bezüglich der Ballonstartplätze sowie eine Anpassung der Grundsätze für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen umfasst.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt für alle beteiligten Parteien. Mit diesen neuen Entwicklungen erhält der Sonderlandeplatz Leverkusen einen erweiterten und modernisierten Ballonstartplatz, der den aktuellen Anforderungen an die Luftfahrt gerecht wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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