Düsseldorf

Kurioser Kündigungsfall: Schwarz statt Rot – Arbeiter verliert Job

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich über einen ungewöhnlichen Berufungsfall entschieden. Ein Industriearbeiter wurde entlassen, weil er lieber eine schwarze als eine rote Arbeitshose trug. Das Gericht stellte fest, dass seine unnachgiebige Weigerung, die rote Hose zu tragen, zu Recht zum Verlust seines Job. führte. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Abmahnungen erschien der Monteur in einer schwarzen Hose zur Arbeit, was gegen die Kleiderordnung seines Betriebs verstieß.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass der Arbeitgeber die Farbe der Arbeitshose vorschreiben darf. Dies sei aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen gerechtfertigt, insbesondere hinsichtlich der Arbeitssicherheit. Rot als Signalfarbe erhöhe die Sichtbarkeit in Produktionsbereichen, in denen Gabelstapler eingesetzt werden. Zudem trage die einheitliche Kleiderordnung zum professionellen Auftreten des Unternehmens bei. Obwohl der Kläger die rote Hose jahrelang getragen hatte, reichte sein persönliches ästhetisches Empfinden nicht aus, um die Entscheidung des Gerichts zu ändern.

Arbeitskleidung führt häufig zu Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Laut Legal Tribune Online (LTO) betreffen Streitigkeiten um Arbeitskleidung oft den Einzelhandel, wo Vorschriften die Corporate Identity bewahren oder Mitarbeiter von Kunden unterscheiden sollen. Oft wird vor Gericht auch darüber gestritten, welche Schutzfunktion Arbeitskleidung haben sollte. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf verdeutlicht die Bedeutung der Arbeitgeberanweisungen im Hinblick auf Arbeitskleidung und die Notwendigkeit, arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu respektieren.

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