Düsseldorf

Kurioser Arbeitsstreit: Kündigung wegen Hose in Schwarz statt Rot

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied in einem kuriosen Berufungsfall, dass einem Monteur zu Recht gekündigt wurde, da er sich beharrlich weigerte, eine rote Arbeitshose zu tragen. Trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen erschien der Arbeiter mehrmals in einer schwarzen Hose zur Arbeit, was gegen die Kleiderordnung seines Betriebs verstieß. Die Richter argumentierten, dass die rote Arbeitshose als Schutzkleidung notwendig sei, insbesondere in Produktionsbereichen, in denen auch Gabelstapler eingesetzt werden. Die Signalfarbe Rot erhöht die Sichtbarkeit und trägt zur Arbeitssicherheit bei.

Das Gericht stellte fest, dass das ästhetische Empfinden des Arbeiters nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden kann, die vorgeschriebene Arbeitskleidung zu verweigern. Trotz jahrelanger Tragung der roten Hose konnte der Mann keine Ausnahme erwirken. Die Einheitlichkeit im Auftreten des Unternehmens und die Schutzwirkung der Farbe Rot überwogen seine persönlichen Vorlieben. Die gegen die Kündigung erhobene Klage blieb erfolglos, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

Arbeitskleidung ist oft ein Streitthema vor Gericht, insbesondere im Einzelhandel, wo Vorgaben zur Wahrung der Corporate Identity oder zur Unterscheidung von Mitarbeitern getroffen werden. Rechtsstreitigkeiten um Arbeitskleidung drehen sich auch oft um die Schutzfunktion der Kleidung. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf verdeutlicht, dass Arbeitgeber berechtigt sind, Vorgaben zur Arbeitskleidung aus Gründen der Sicherheit und Einheitlichkeit festzulegen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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