Düsseldorf

Kündigung wegen roter Arbeitshose: Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich über einen ungewöhnlichen Berufungsfall entschieden. Ein Industriearbeiter verlor seinen Job, weil er hartnäckig eine schwarze Arbeitshose anstelle der vorgeschriebenen roten trug. Trotz wiederholter Aufforderungen und Abmahnungen erschien er mehrmals in schwarzer Hose zur Arbeit, was letztendlich zu seiner Kündigung führte. Er argumentierte, dass er die rote Arbeitshose nicht mochte, doch das Gericht entschied zu Gunsten des Unternehmens und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung.

Die Kleiderordnung des Betriebs sah eine rote Arbeitshose vor, da dies aus Gründen der Arbeitssicherheit und Sichtbarkeit, insbesondere in Bereichen mit Gabelstaplern, erforderlich war. Das Landesarbeitsgericht betonte, dass die Wahl der Farbe Rot als Signalfarbe zur Erhöhung der Sichtbarkeit gerechtfertigt sei und ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens gewährleistet. Trotzdem trug der Kläger die rote Hose jahrelang, was die Behauptung seiner plötzlichen Abneigung gegen die Farbe in Frage stellte.

Der Monteur scheiterte mit seiner Kündigungsschutzklage auch in Berufungsinstanz und das Gericht ließ keine Revision zu. Sein persönliches ästhetisches Empfinden rechtfertige keine Abweichung von den betrieblichen Vorgaben. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung von Unternehmensrichtlinien, auch wenn sie individuellen Präferenzen widersprechen. Letztendlich unterstreicht er die rechtliche Verbindlichkeit von Kleiderordnungen in Arbeitsumgebungen und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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