Düsseldorf

Kündigung wegen Farbwahl: Gerichtsurteil in kuriosem Berufungsfall

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat kürzlich über einen kuriosen Berufungsfall entschieden, bei dem einem Arbeiter gekündigt wurde, weil er eine schwarze statt einer roten Arbeitshose trug. Der Monteur, der in einem Betrieb mit Kappsägen und Akkubohrern arbeitete, hatte sich mehrmals geweigert, die vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen, was letztendlich zur Kündigung führte.

Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber das Tragen der roten Arbeitshose vorschreiben durfte, da dies sachliche Gründe hatte, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitssicherheit. In Bereichen, in denen Gabelstapler eingesetzt wurden, war die Wahl von Rot als Signalfarbe gerechtfertigt, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Darüber hinaus trug die einheitliche Kleiderordnung zur Präsentation des Unternehmens bei.

Obwohl der Kläger jahrelang die rote Hose getragen hatte, reichte sein aktuelles ästhetisches Empfinden nicht aus, um eine Änderung des Urteils herbeizuführen. Die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, und eine Revision wurde nicht zugelassen. Dieser Fall verdeutlicht, dass Arbeitskleidung oft ein Streitthema ist, insbesondere im Einzelhandel, um die Corporate Identity zu wahren oder um Mitarbeitende von Kunden zu unterscheiden. Gerichtliche Auseinandersetzungen über die Schutzfunktion von Arbeitskleidung sind nicht ungewöhnlich.

Düsseldorf News Telegram-Kanal

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"