Düsseldorf

Gerichtsurteil: Schwarz statt Rot – Job verloren wegen Arbeitshose

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf beschäftigte sich mit einem ungewöhnlichen Fall, in dem einem Industriearbeiter gekündigt wurde, weil er es ablehnte, eine rote Arbeitshose zu tragen. Trotz wiederholter Aufforderungen und Abmahnungen erschien der Monteur mehrmals in einer schwarzen Hose zur Arbeit, was letztendlich zur Kündigung führte. Die Kleiderordnung des Betriebs schrieb jedoch eine rote Arbeitshose vor, die der Arbeiter nicht mochte.

Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers, da dieser aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen die Farbe Rot als Sicherheitsvorschrift für die Arbeitshose festlegen durfte. Insbesondere in Produktionsbereichen mit Gabelstaplern sei die Signalfarbe Rot gerechtfertigt, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Zudem trug der Kläger die rote Hose bereits seit Jahren, weshalb sein aktuelles persönliches Empfinden nicht ausschlaggebend war.

Arbeitskleidung ist oft Gegenstand von Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Besonders im Einzelhandel werden Vorschriften zur Erhaltung der Unternehmensidentität oder zur Unterscheidung der Mitarbeiter von Kunden gemacht. Vor Gericht wird auch häufig die Schutzfunktion der Arbeitskleidung thematisiert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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