Düsseldorf

Gericht entscheidet: Schwarze statt rote Arbeitshose gekündigt

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich über einen ungewöhnlichen Berufungsfall verhandelt. Ein Industriearbeiter wurde entlassen, weil er eine schwarze Arbeitskleidung einer roten vorzog. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Warnungen erschien der Monteur in schwarzer Hose zur Arbeit, was zur Kündigung führte. Die Kleiderordnung des Unternehmens sah jedoch eine rote Arbeitshose vor, was der Arbeiter ablehnte. Er klagte gegen die Kündigung.

Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers, da Rot als Signalfarbe in Bereichen mit Produktionsmaschinen wie Gabelstaplern die Sicherheit erhöht. Die einheitliche Kleidung zielt zudem auf das Unternehmensimage ab und dient dem Arbeitsschutz. Das Gericht betonte, dass das persönliche ästhetische Empfinden des Arbeiters kein ausreichender Grund für die Nichtbeachtung der Vorschriften sei. Trotz jahrelanger Tragezeit der roten Hose blieb die Kündigungsschutzklage erfolglos.

Arbeitskleidung sorgt oft für Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Besonders im Einzelhandel werden Vorschriften zur Corporate Identity und zur Kundenunterscheidung gemacht. Gerichtliche Auseinandersetzungen um Arbeitskleidung drehen sich oft um die Schutzfunktion der Kleidung, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Es ist ratsam, sich über die Vorschriften bezüglich Arbeitskleidung im Klaren zu sein, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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