Düsseldorf

Ende für Big Foot : Gericht entscheidet – Hahn muss aus Wohnsiedlung in Düsseldorf verschwinden

Ein krähender Hahn namens „Big Foot“ in Düsseldorf führte zu einem Rechtsstreit vor Gericht, der für die Hühnerhalter in einer Niederlage endete. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass der Hahn aus einer Wohnsiedlung in der Landeshauptstadt entfernt werden muss, in Übereinstimmung mit einem früheren Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung kam zustande, nachdem sich Nachbarn über das Krähen des Hahns beschwert hatten, da die Gärten in der Siedlung relativ klein sind und die Nachbarn somit sehr nah am krähenden Vogel leben.

Die Stadt Düsseldorf hatte die Hühnerhalter aufgefordert, den Hahn vom Grundstück zu entfernen, und das Gericht folgte diesem Ansinnen. Den Besitzern von „Big Foot“ ist es nicht gestattet, einen Ersatzhahn anzuschaffen, aber sie dürfen ihre vier Hennen behalten. Obwohl die Hühnerhalter vor Gericht argumentierten, dass sie sich nachhaltig ernähren und mit Eiern aus eigener Haltung versorgen wollten, kamen die Richter zu dem Schluss, dass kein Hahn erforderlich sei und das Tier entfernt werden müsse. Somit endete der Rechtsstreit für die Hühnerhalter enttäuschend.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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