Vorfall | Drogenkriminalität |
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Ort | Düsseldorf, Malaga |
Festnahmen | 1 |
Sachschaden in € | 600 |
Ursache | Haftbefehl wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln |
Am Mittwochnachmittag, dem 20. November 2024, wurde am Flughafen Düsseldorf ein 46-jähriger Deutscher festgenommen, der auf dem Weg nach Malaga, Spanien, war. Bei einer routinemäßigen Ausreisekontrolle entdeckte die Bundespolizei, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aurich aufgrund der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen worden war.
Der Mann konnte eine Geldstrafe von 600 Euro nicht begleichen, was zur Folge hatte, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen nicht abgewendet werden konnte. Nach seiner Festnahme wurde er umgehend den Justizbehörden überstellt.
Ort des Geschehens
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