Am Samstagnachmittag, dem 8. Februar 2025, sorgte ein 28-jähriger Brite am Flughafen Niederrhein in Weeze für Aufregung. Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Edinburgh stellte die Bundespolizei fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorlag. Der Grund: Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der ihn zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro oder 30 Tagen Haft verurteilt hatte.

Der Mann zeigte sich kooperativ, bezahlte die fällige Summe umgehend und wurde anschließend ohne weitere Komplikationen zur Weiterreise entlassen. Ein spannender Zwischenfall, der zeigt, wie zügig die Bundespolizei bei der Überprüfung von Reisenden agiert!