Düsseldorf – In der aktuellen Migrationsdebatte hat Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) eine radikale Veränderung des Asylrechts gefordert. Er argumentierte, dass das individuelle Asylrecht im Grundgesetz überflüssig sei, da Deutschland bereits durch die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet sei, verfolgten Menschen Schutz zu gewähren. Stübgen erklärte, dass er die Genfer Flüchtlingskonvention im Grundgesetz als Instituteinrichtung verankern möchte, um es Deutschland zu ermöglichen, Flüchtlingskontingente festzulegen und die Einreise nach eigenen Kriterien zu steuern. Diese Äußerungen fallen kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg, wo der Aufstieg der AfD eine Rolle spielt.
Um die Herausforderungen der Migration zu bewältigen, forderte Stübgen zudem die Ausrufung einer nationalen Notlage, um Asylsuchende an den Grenzen zurückweisen zu können. Er betonte, dass rechtliche Grundlagen für solch eine Maßnahme vorhanden sind, und kritisierte die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, weniger Reisen ins Ausland zu unternehmen und stattdessen die Situation mit den Nachbarländern zu besprechen. Bisher galt das Dublin-Verfahren, bei dem Asylbewerber an den Grenzen überprüft und gegebenenfalls in ihr erstes EU-Ziel zurückgebracht werden konnten, jedoch oft mit Verzögerungen und Problemen verbunden ist. Weitere Details zu diesen Entwicklungen finden sich in einem Bericht auf www.radiohochstift.de.